Gleichzeitig reichten sie ein neues Baugesuch für den Einbau eines Personenlifts sowie einer Dachlukarne und für das Versetzen einer Toilette im Erdgeschoss und einem Bad im Obergeschoss ein. Zusammen mit dem Baugesuch bestätigten die Beschwerdegegner, dass sie die Liegenschaft an maximal 10 Gäste pro Nacht vermieten und die Liegenschaft durch Personen mit Erstwohnsitz bewohnt werde. Gegen das Baugesuch reichten die Beschwerdeführenden Einsprache ein. Mit Entscheid vom 30. Dezember 2019 erteilte die Gemeinde Matten dem Bauvorhaben die Baubewilligung.