Am 12. Dezember 2018 forderte die Gemeinde die Beschwerdegegner auf, aktuelle Grundrisspläne einzureichen und die Zweckbestimmung aller Räume sowie sämtliche Veränderungen seit dem Erwerb der Liegenschaft anzugeben. Dieser Forderung kamen die Beschwerdeführenden am 21. Dezember 2018 nach. Auf Aufforderung der Gemeinde reichten die Beschwerdegegner am 27. Februar 2019 ein (teilweise) nachträgliches Baugesuch für den Einbau von neun Nasszellen ein. Gleichzeitig reichten sie ein neues Baugesuch für den Einbau eines Personenlifts sowie einer Dachlukarne und für das Versetzen einer Toilette im Erdgeschoss und einem Bad im Obergeschoss ein.