Gastgewerbegesetz1 ein. Mit Gesamtentscheid vom 11. Dezember 2017 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli das Bauvorhaben. Eine dagegen erhobene Beschwerde hiess die Bau,- Verkehrs- und Energiedirektion, seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion, mit Ausnahme des Anschlusses an die Fernwärme gut. In diesem Entscheid hielt sie fest, der ursprüngliche Zustand sei insofern wiederherzustellen als ab dem 30. November 2018 die Liegenschaft nicht mehr als Beherbergungsbetrieb genutzt werden dürfe. In Bezug auf die baulichen Massnahmen wies sie die Gemeinde darauf hin, ein baupolizeiliches Verfahren einzuleiten.