1. Seit Dezember 2015 nutzen die Beschwerdegegner die Liegenschaft am I.________weg 21, Parzelle Matten bei Interlaken (nachfolgend: Matten) Grundbuchblatt Nr. J.________ als Gästeunterkunft mit dem Namen B.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Im Winter 2016 / 2017 bauten sie unter anderem diverse sanitäre Anlagen ein und veränderten zum Teil die inneren Raumstrukturen. Am 3. April 2017 reichten die Beschwerdegegner ein nachträgliches Baugesuch für die Umnutzung des Einfamilienhauses in ein Gästehaus mit 8 Doppelzimmern resp. 19 Betten, für 16 Sitzplätze im Innern und 16 Sitzplätze auf der Terrasse, für den Anschluss an die Fernwärme G.__