Die sich stellenden Rechtsfragen sind ebenfalls deutlich unterdurchschnittlich zu werten. Bei Baukosten gemäss Baugesuch von Fr. 80'000.– ist schliesslich auch die Bedeutung der Streitsache als unterdurchschnittlich einzustufen. Unter diesen besonderen Umständen erscheint ein Honorar von Fr. 1'000.– als angemessen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Beschwerdegegnerin mehrwertsteuerpflichtig ist und sie somit die von ihrem Rechtsvertreter auf sie überwälzte Mehrwertsteuer in ihrer eigenen Mehrwertsteuerabrechnung als Vorsteuer abziehen kann. Nach