bundesrechtlichen Schranken, die sich insbesondere aus dem Bundesumwelt- und - fernmelderecht ergeben, beachten. Umweltrechtskonforme Mobilfunkanlagen können unerwünschte Auswirkungen haben, obwohl von ihnen zurzeit keine erwiesene gesundheitliche Gefährdung ausgeht. Solche psychologischen Auswirkungen werden auch als ideelle Immissionen bezeichnet, welche grundsätzlich neben dem zivilrechtlichen Schutz durch planungsund baurechtliche Vorschriften eingeschränkt werden können.6 Das aktuelle Baureglement der Stadt Langenthal sieht jedoch keine solchen Bestimmungen vor, worauf in Erwägung 9 des angefochtenen Entscheids hingewiesen wird.