2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 22. Juli 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 23. Juni 2020. Die Sache sei zur (Neu-)Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Eventualiter sei dem Bauvorhaben der Bauabschlag zu erteilen. 1/6 BVD 110/2020/124