betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Langenthal vom 23. Juni 2020 (Baugesuch Nr. 030-2017; Neubau Mobilfunkanlage mit technischer Einrichtung) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 21. März 2017 bei der Stadt Langenthal ein Baugesuch ein für das Erstellen einer neuen Mobilfunkanlage mit entsprechender technischer Einrichtung auf Parzelle Langenthal Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W3. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 23. Juni 2020 erteilte die Stadt Langenthal die Baubewilligung.