Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren bestehen aus einer Pauschalgebühr. Für besondere Untersuchungen, Gutachten und dergleichen können zusätzliche Gebühren erhoben werden (Art. 103 Abs. 1 VRPG). Die Pauschalgebühr für das vorliegende Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf Fr. 800.– (Art. 103 Abs. 2 VRPG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 GebV23). Die Kosten für den Augenschein mit Instruktionsverhandlung vom 15. Oktober 2020 werden bestimmt auf Fr. 400.– (Art. 20 Abs. 1 GebV). Die Kosten des Berner Heimatschutzes, Regionalgruppe Oberaargau, für die Vorbereitung und Teilnahme am Augenschein betragen Fr. 330.– gemäss Rechnung vom 26. November 2020 und werden zusätzlich erhoben (Art.