Insofern wurde den Bedenken des Berner Heimatschutz Rechnung getragen. Der Zaun im Bereich B und das Verbot, den Zaun zu verkleiden, waren am Augenschein denn auch nicht mehr Thema. Es stand nur noch die Höhe des unverkleideten Metallstabzauns im Bereich A zur Diskussion. g) Die Beurteilung des Berner Heimatschutzes überzeugt. Ohne die Verkleidung mit Plastikfolien und Ähnlichem wirkt der Metallstabzaun transparent. Mit der Auflage, dass der Zaun nicht behängt oder verkleidet werden darf, ist auch in Zukunft sichergestellt, dass er trotz seiner Höhe von rund 2.05 m (im Bereich A)20 nicht störend oder «raumhaltig» in Erscheinung tritt.