Auf die Frage, ob der Zaun im Bereich A ebenfalls auf 1.20 m heruntergesetzt werden müsse (wie im Bereich B), hielten die Vertreterinnen des Berner Heimatschutzes fest, jetzt wo der Zaun jetzt nicht mehr verkleidet sei, sei es nicht mehr angemessen, die Ästhetik zu bemängeln. Angesichts der grossen Vielfalt, die es in der Siedlung gebe, könne auch der hintere Teil des Zauns (Bereich A) mit der bestehenden Höhe belassen werden.19