Im vorliegenden Fall gebe es insgesamt drei parallel gestellte Zäune: einen Holzzaun auf dem Nachbargrundstück, einen Maschendrahtzaun mit Kunststofffolie auf der Grenze und den vorliegenden Metallstabzaun.18 Anlässlich der Besichtigung für den Fachbericht habe der Metallstabzaun mit seiner Plastikverkleidung wie eine Wand gewirkt, nun sei diese Verkleidung aber entfernt worden. Auf die Frage, ob der Zaun im Bereich A ebenfalls auf 1.20 m heruntergesetzt werden müsse (wie im Bereich B), hielten die Vertreterinnen des Berner Heimatschutzes fest, jetzt wo der Zaun jetzt nicht mehr verkleidet sei, sei es nicht mehr angemessen, die Ästhetik zu bemängeln.