e) Der Berner Heimatschutz beurteilte das Bauvorhaben im vorinstanzlichen Verfahren negativ. Er hielt in seinem Fachbericht fest, die ausdrucksstarken Gebäude aus der Zeit der Arbeitersiedlung mit den dazugehörenden Gärten seien typisch für diese Zeit. Die grossen Gärten hätten den Arbeitnehmern zur Selbstversorgung gedient. Eine raumhohe feste Abtrennung in Form eines Zauns (ob Holzzaun ausgefacht, Metallzaun mit Plastikstreifen, Steinkörben) könne der Heimatschutz in keiner Weise unterstützten. Die vorgesehene und bereits vorhandene Gestaltung sei nicht in ihrem Sinne.