Bereich B 12.48 m). Von der Fassade gemessen reicht der Bereich A somit bis fast in die Mitte des Gartens. Gestützt auf das zivilrechtliche Grenzbaurecht können Einfriedungen auch höher als 1.20 m sein. In jedem Fall müssen aber die Bestimmungen des öffentlichen Rechts eingehalten werden, wozu unter anderem die Bauvorschriften der Gemeinde zählen. In diesem Sinne weist auch die Dienstbarkeit auf den Vorrang des öffentlichen Baurechts hin: «Zu Gunsten und zu Lasten der Nrn. A.________ und B._____