b) Parteieingaben müssen einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten (Art. 32 Abs. 2 VRPG6). Die Beschwerde enthält keinen expliziten Antrag. An Eingaben von juristischen Laien dürfen aber praxisgemäss keine hohen Anforderungen gestellt werden.7 Aus der Beschwerde kann geschlossen werden, dass die Beschwerdeführenden Ziffer 1 des Bauentscheids (Baubewilligung für den Zaun im Bereich A) anfechten. Sinngemäss beantragen sie die Aufhebung von Ziffer 1 des Entscheids, die Erteilung des Bauabschlags für den bewilligten Teil des Zauns (Bereich A) sowie die Reduktion der Zaunhöhe im Bereich A als Wiederherstellungsmassnahme.