7. Das Rechtsamt führte im Beisein der Parteien und einer Vertretung des Berner Heimatschutzes, Regionalgruppe Oberaargau, einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten danach Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Sowohl die Beschwerdeführenden als auch die Beschwerdegegnerin machten von dieser Gelegenheit Gebrauch und hielten an ihren Standpunkten fest. Die Beschwerdeführenden und die Beschwerdegegnerin reichten anschliessend je Bemerkungen zur Eingabe der Gegenpartei ein.