6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz nahm mit Schreiben vom 30. Juli 2020 Stellung, ohne einen expliziten Antrag zu stellen. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Stellungnahme vom 18. August 2020 die Abweisung der Beschwerde sowie die Erteilung der Baubewilligung gemäss Bauentscheid vom 23. Juni 2020.