5. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden am 21. Juli 2020 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beanstanden insbesondere die Materialisierung und Höhe des Zauns und machen geltend, der Zaun rage über das Fenster ihres Wintergartens hinaus und sei ästhetisch nicht schön und störend. Die Gemeinde habe das Verfahren so lange hinausgezögert, bis das Bauinventar revidiert und die Baugruppe aufgehoben worden sei. Die Gemeinde beachte die Ästhetik nicht. Sowohl die Bauverwalterin als auch das Regierungsstatthalteramt hätten 2 BVD 110/2018/126 3 Vorakten pag. 50