«a) Der Zaun ist im gelb eingezeichneten Bereich B auf einer Strecke von 12.48 Meter auf die Höhe von 1.20 Meter herabzusetzen. oder b) Der Zaun ist im gelb eingezeichneten Bereich B auf einer Strecke von 12.48 Metern um die Mehrhöhe von der gemeinsamen Grundstückgrenze zurückzuversetzen.» Die Baubewilligung ergänzte sie mit folgender Auflage («Nach Bauvollendung»): «2. Gestaltung des Zauns: Der Zaun darf zu keinem Zeitpunkt mit Gegenständen (Plastikfolien, Tücher, Dekorationen aller Art, etc.) verändert werden. Die Einfriedung muss als "reiner Metallzaun" erhalten bleiben.»