Die Beschwerdeführenden reduzierten in der Folge die Höhe ihres Holzpalisadenzauns. Die Beschwerdegegnerin reichte am 16. Oktober 2017 ein nachträgliches Baugesuch ein für den «Doppelstabmattenzaun» auf Parzelle Nr. A.________, der damals mit Plastikfolien etc. behängt war. Die Beschwerdeführenden erhoben gegen das Bauvorhaben Einsprache. 1 Schreiben der Gemeinde vom 8. und 29. September 2017, Vorakten der Gemeinde hinter pag. 1, pag. 2, 3, 5 1/8 BVD 110/2020/123