Die bessere Befahrbarkeit und die Reduktion der Unfallgefahr vermögen einen solchen Eingriff nicht zu begründen, zumal sich mit befestigten Fahrspuren (wo solche erforderlich sind) diesbezüglich eine 44 Beschrieb in der IVS-Dokumentation 45 http://ivs-gis.admin.ch 46 TBA, Erläuterungen zum Vollzug, a.a.O., S. 16 47 ASTRA, Erläuternder Bericht, a.a.O., S. 23 12/14 BVD 110/2020/121