Obwohl die Wegelemente, der Wegverlauf und dessen Breite nicht verändert würden, kann bei der geplanten Asphaltierung nicht von einer Schonung des Inventarobjekts gesprochen werden. Dass in der Gemeinde noch weitere, teils als schutzwürdiger eingestufte historische Verkehrswege bestehen, spielt es keine Rolle. 8. Interessenabwägung und Ergebnis