Eine vollflächige Asphaltierung gehört hingegen nicht zum traditionellen Bestand, so dass die Beschreibung des IVS-Objekt BE F.________im Falle einer weiteren Asphaltierung angepasst werden müsste.47 Der historische Verkehrsweg würde mit dem vollflächigen Asphaltbelag sein traditionelles Erscheinungsbild verlieren, was sich gleichzeitig nachteilig auf das Landschaftsbild auswirken würde. Obwohl die Wegelemente, der Wegverlauf und dessen Breite nicht verändert würden, kann bei der geplanten Asphaltierung nicht von einer Schonung des Inventarobjekts gesprochen werden.