Der OIK I hielt fest, dass der IVS-Abschnitt bis A.________ mit seiner relativ steilen Anlage und dem Gelände angepassten geschwungenen Verlauf sowie seinen Substanzelementen einen weitgehend traditionellen Charakter aufweise. Zur Substanz gehörten u.a. die Oberfläche mit Naturbelag, wegbegrenzende Böschungen, Mauerwerke, Metallgeländer und Zäune sowie die der Wegdimension angepasste Querabschläge.