a VIVS38). Sie gelten als Kulturdenkmäler und haben insofern einen Bezug zum Denkmalschutz. Zum anderen prägen historische Verkehrswege oft in erheblichem Ausmass die Struktur der Landschaft, durch die sie führen. Sie betreffen daher auch den Landschaftsschutz.39 Nebst der Grundeinstufung einer Strecke nach der historischen Kommunikationsbedeutung ist die Substanz bzw. traditionelle Substanz bei der Beurteilung der Bedeutung eines historischen Verkehrswegs ein zentrales Kriterium. Sekundäre Kriterien sind die Einbettung des Wegs in die Landschaft, die Seltenheit des Wegtyps, der typische Charakter eines Wegs und die Ausstattung mit sogenannten Wegbegleitern.40