a) Die Gemeinde macht geltend, eine vollflächige Asphaltierung sei am wirtschaftlichsten. Fahrspuren würden den Unterhaltsaufwand nicht reduzieren. Als Beleg reichte sie den "technischen Kurzbericht" der T.________ AG ein.33 Die T.________ AG beurteilte folgende Varianten hinsichtlich des Aufwandes für die Erstellung und den Unterhalt: A. "Nullvariante" (weiterhin nur Unterhalt) B. befestigte Fahrspuren 31 Waldmann/Hänni, Handkommentar RPG, 2006, Art. 24 N. 16 32 VGE 2018/154 vom 18. Juli 2019, E. 8.2; BGer 1C_350/2014 vom 13. Oktober 2015 E. 4 33 Beilage zur Beschwerde der Gemeinde