Die Gemeinde macht geltend, wegen den immer breiteren landwirtschaftlichen Fahrzeugen und den Quads müssten die Fahrspuren mindestens 70 cm breit sein. Angesichts der Strassenbreite von ca. 250 cm, verblieben am Rand nur Streifen von ca. 25 cm und in der Mitte ein Streifen von ca. 60 cm. Die schmalen, nicht befestigten Streifen würden bei Regen umso stärker ausgeschwemmt. Der OIK I hält dem entgegen, dass es in der Schweiz viele Beispiele von Wegen gebe, auch von steilen, auf denen Fahrspuren beispielsweise aus Beton eingebaut worden seien. Es entspreche dem Stand der Technik, dass Massnahmen zur Verhinderung der Auswaschung des Mittelbereichs getroffen werden müssten.