optisch als neubauähnlich. In der Regel ist denn auch von einem Neubau auszugehen, wenn ein bestehender Weg asphaltiert wird.31 e) Zur Frage der Identität gehört auch die Nutzung und Zwecktauglichkeit von Erschliessungsund Infrastrukturanlagen. Eine Strasse muss ihren Zweck erfüllen können, d.h. befahrbar und verkehrssicher sein. Bei steilen Strassen ist oftmals eine Befestigung geboten. Dies bedeutet aber nicht zwingend, dass es sich um eine ganzflächige bituminöse Befestigung auf der gesamten Strecke handeln muss. Nach der Rechtsprechung erscheint eine Befestigung in den steilsten Bereichen und Kurven im Licht der raumplanungsrechtlichen Vorgaben von Art.