Insofern dürfte bereits der heutige Zustand mit dem regelmässig eingebrachten Fremdmaterial eine Veränderung gegenüber dem Referenzzustand darstellen. Auch wenn die Breite und der Verlauf der Strasse nicht geändert würden, ändert sich das Erscheinungsbild der Strasse mit einer vollflächigen Asphaltierung auf einer Länge von rund 475 m erheblich. Diese Änderung ist nicht darauf ausgerichtet, die Einpassung in die Landschaft zu verbessern (vgl. Art. 24c Abs. 4 RPG). Wie die eingereichten Fotos zeigen, ist die Naturstrasse im Gelände gut eingebettet und fügt sich zusammen mit den angrenzenden Wegelementen (Steinmäuerchen, Zäune aus grob behauenem Holz) harmonisch in die Berglandschaft ein.