«Der IVS-Abschnitt bis A.________ weist mit seiner relativ steilen Anlage und dem Gelände angepassten geschwungenen Verlauf sowie seinen Substanzelementen einen weitgehend traditionellen Charakter auf. Zur Substanz im IVS-Sinn gehören u.a. die Oberfläche mit Naturbelag, wegbegrenzende Böschungen, Mauerwerke, Metallgeländer und Zäune sowie der Wegdimension angepasste Querabschläge. Mit einem vollflächigen Belag werden viele dieser wesentlichen Substanzelemente stark beeinträchtigt oder zerstört. Daher können wir einem vollflächigen Belag auf dem IVS-Abschnitt nicht zustimmen. Der Charakter des Weges würde nicht geschont, sondern allzu sehr geschmälert.»