- die Teerung, Verbreiterung, Kofferung sowie Trassee- und Zweckänderung eines bestehenden Güterwegs;24 - der Ausbau eines nur für geländegängige Fahrzeuge befahrbaren Wegs zu einem gekofferten, fahrbaren Weg;25 - die Befestigung und massvolle Verbreiterung einer bestehenden asphaltierten Erschliessungsstrasse sowie die Ergänzung mit einem Trottoir;26 - die Trasseeänderung und Befahrbarmachung eines bisher nur mit landwirtschaftlichen Maschinen befahrbaren Karrwegs;27 - das vollflächige Asphaltieren einer Zufahrtsstrasse auf einer Länge von 325 m zur besseren ganzjährigen Befahrbarkeit.28