b) Aus der Besitzstandsgarantie von Art. 24c RPG kann kein Anspruch auf eine zeitgemässe oder optimale Erschliessung der Gebäude ausserhalb der Bauzone abgeleitet werden.22 In Bezug auf Strassen und Wege wurden in der Rechtsprechung nicht als teilweise Änderungen betrachtet: - Der Ausbau eines 2.9 m breiten, bisher ausschliesslich landwirtschaftlichem Verkehr dienenden Strässchens zu einer 4.4 m breiten, der Erschliessung einer Bauzone dienenden Strasse;23