Mit dem Einbau des Asphalts ändere sich nur die Art der Fahrbahn, Trockensteinmauern und weitere schützenswerte Randelemente würden nicht beeinträchtigt. Die im IVS als "Substanz" klassierten charakteristischen Randelemente, die Fahrbahnbreite und der Wegverlauf würden nicht verändert. Ein vollflächiger Belag beeinträchtige den Charakter des historischen Verkehrswegs nur unwesentlich. Mit dem Fremdmaterial, das zur Behebung der Schäden zugeführt werden müsse, sei die bestehende Fahrbahn ohnehin nicht mehr historisch. Eine Reduktion der Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten würde sich positiv auf die seitlichen Strukturen und die Fauna auswirken.