a) Die Gemeinde macht insbesondere geltend, der Weg «H.________» sei für die Gemeinde, die I.________ und die Bevölkerung im Sommer und im Winter eine wichtige Verbindungsstrasse. Die «H.________» erschliesse einen der wenigen noch erhaltenen Landwirtschaftsbetriebe, drei Gastgewerbebetriebe, Ferienhäuser sowie Infrastrukturanlagen der I.________ und der Gemeinde. Bereits heute sei der historische Verkehrsweg BE F.________im Siedlungsraum als Asphaltstrasse ausgebildet. Nur das steilste Wegstück weise keinen bituminösen Belag auf.