2. Dagegen reichte die Gemeinde Lauterbrunnen am 16. Juli 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 18. Juni 2020 und die Verfügung des AGR vom 15. Mai 2020 seien aufzuheben und dem Bauvorhaben sei die Baubewilligung zu erteilen. Eventuell sei das Gesuch zur Neubeurteilung an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen.