1/14 BVD 110/2020/121 Das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I (OIK I), beurteilte das Vorhaben in seinem Fachbericht ‘Fuss- und Wanderwege und historische Verkehrswege der Schweiz’ negativ. Als Kompromiss schlug der OIK I befestigte Fahrspuren vor. Mit Verfügung vom 15. Mai 2020 verweigerte das AGR die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG. Mit Gesamtentscheid vom 18. Juni 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli dem Bauvorhaben den Bauabschlag.