Am 24. Dezember 2019 reichte die Gemeinde das Baugesuch für einen vollflächigen bituminösen Belag sowie ein Ausnahmegesuch nach Art. 24 ff. RPG2 ein. In der Beilage zum Baugesuch hielt die Gemeinde fest, mit der Befestigung und Asphaltierung solle die Strasse den veränderten Nutzungsanforderungen gerecht werden. Die Massnahmen würden sich auf die Oberfläche beschränken; Elemente entlang den Strassenrändern blieben unverändert. Die Ausweichstellen würden als Naturbelagsflächen belassen.3 1 Massangabe gemäss Fachbericht des OIK I, Vorakten pag. 17 2 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 3 Vorakten pag. 3