Verglichen mit den bewilligten sind die neuen Antennenpanels deutlich grösser dimensioniert. Zudem vervierfacht sich die Ausladung an der Mastspitze und es werden am Antennenmast zusätzlichen gut sichtbare RHH-Elemente montiert. Insgesamt tritt die Anlage damit entgegen der Meinung der Beschwerdeführerin massiger in Erscheinung. Das Umbauvorhaben ist somit geeignet, die psychologischen Auswirkungen zu verstärken. Folglich hat das Vorhaben erhöhte ideelle Immissionen zur Folge und verstärkt damit die Rechtswidrigkeit der bestehenden Anlage.