genau verhält, braucht im vorliegenden Fall nicht näher untersucht zu werden, da die Antennenkonfiguration gemäss dem letzten baubewilligten Zustand für die Beschwerdeführerin ohnehin die günstigere Ausgangslage darstellt. So wird die bestehende Antennenanlage gemäss dem aktuellen Standortdatenblatt vom 9. August 2018 (Revision 1.51) mit einer Gesamtleistung von 4890 Watt ERP betrieben.25 Demgegenüber ist gemäss dem Standortdatenblatt vom 24. September 2001 (Revision 1.19) eine Gesamtleistung von 5100 Watt ERP bewilligt.26