d) Art. 251 GBR stammt vom 1. Juni 2010 und wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 25. Januar 2011 genehmigt. Nach den Akten wurde die Mobilfunkanlage ursprünglich im Jahr 1988 für die Funkdienste «Natel C» und «Ortsruf» bewilligt. Danach wurde die Mobilfunkanlage basierend auf dem Standortdatenblatt vom 24. September 2001 (Revision 1.19) umgebaut. Für diesen Umbau erteilte das damalige Regierungsstatthalteramt Büren mit Bauentscheid vom 11. Januar 2002 die Baubewilligung. Bewilligt wurden je drei Antennenkörper auf zwei Antennenebenen für die Funkdienste GMS und UMTS mit einer Gesamtleistung von 5100 Watt ERP.23 Damit wurde die bestehende Anlage vor Inkrafttreten von Art.