8/14 BVD 110/2020/120 4. Besitzstandsgarantie a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, ein Antennenwechsel und eine Leistungserhöhung seien weit von einer neubauähnlichen Änderung entfernt, so dass das Projekt die Voraussetzungen erfülle, um gestützt auf die Besitzstandsgarantie bewilligt zu werden. Sie verweist dabei auf das Bundesgerichtsurteil 1C_550/2017 E. 4.3.4.