Mit der Formulierung im zweiten Satz «in diesen Fällen» wird an den ersten Satz angeknüpft. Liegt also ein Fall gemäss Satz 1 vor, d.h. ist kein Standort in der Arbeitszone möglich, ist neben einem entsprechenden Nachweis auch eine Koordination mit bestehenden Antennenanlagen zu prüfen. Dass diese Koordinationsprüfungspflicht kumulativ zur Standortnachweispflicht hinzukommt, macht das Wort «zudem» im zweiten Satz deutlich.