Weiter ist eine Regelung denkbar, die für das Erstellen von Mobilfunkantennen eine Standortevaluation anhand einer umfassenden Interessenabwägung voraussetzt.10 Die Nutzungsplanung kann schliesslich auch Gebiete unterschiedlicher Priorität festlegen. Bei dieser Lösung ist ein Standort in einem Gebiet untergeordneter Priorität nur dann zulässig, wenn eine Antenne nicht in einem anderen Gebiet übergeordneter Priorität erstellt werden kann (sog. Kaskadenmodell).11 In jedem Fall müssen die planerischen Massnahmen sich an den durch das Fernmelde- und Umweltrecht des Bundes vorgegebenen Rahmen halten.