wurden sie im Rubrum (Entscheidkopf) dieses Entscheids als Parteien aufgeführt und sie konnten ihre Rechte im Beschwerdeverfahren vollumfänglich wahrnehmen. Ihr Antrag, sie seien im Beschwerdeverfahren als Parteien aufzunehmen, hat sich demzufolge erledigt (vgl. I./Ziff. 1 der Eingabe der Beschwerdegegner 4 bis 20 vom 21. August 2020). Weiterungen hierüber erübrigen sich. a 2. Standortplanung