Zur Beschwerde selber äussern sie sich in ihrer Eingabe nicht. Hingegen beantragen sie, «die genannten Einsprecher seien als beteiligte Parteien im Beschwerdeverfahren aufzunehmen» und «nach erfolgter formeller und materieller Prüfung der Einsprachen gemäss Art. 2 BauG sei den Einsprechenden das rechtliche Gehör zu gewähren und die von Amtes vorgenommene Feststellung zur Kenntnis zu bringen». Das AUE teilte in seiner Stellungnahme vom 19. August 2020 mit, die geplante Anlage erfülle die Bestimmungen der NISV und sei bewilligungsfähig; es halte an seinem Fachbericht vom 30. Oktober 2019 fest.