4. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 16. Juli 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 24. Juni 2020 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie macht unter anderem geltend, die Vorschrift im Baureglement der Gemeinde Pieterlen bezüglich Mobilfunkanlagen beziehe sich nur auf neue Anlagen nicht aber auf den Umbau von bestehenden Anlagen. Da ein Umbau einer bestehenden Anlage zur Diskussion stehe, sei die kommunale Vorschrift nicht einschlägig.