3. Mit prozessleitender Verfügung vom 24. Februar 2020 stellte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne der Beschwerdeführerin den Bauabschlag in Aussicht. Zudem erhielt sie Gelegenheit um nachzuweisen, dass keine zonenkonformen Alternativstandorte vorhanden sind. Nach zweimaliger Fristverlängerung reichte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 5. Mai 2020 ein geändertes Projekt ein. Die Projektänderung sieht vor, die sechs bestehenden, auf zwei Ebenen montierten Antennenkörper, durch drei Antennenkörper eines sog. «All-in-One-Antennenmodells» zu ersetzen.