Innert der Auflagefrist gingen ausserdem verschiedene Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren beim Regierungsstatthalteramt ein. Im Amtsbericht vom 11. November 2019 beantragte die Gemeinde Pieterlen die Erteilung des Bauabschlags, weil das Vorhaben der geltenden baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde widerspreche.