1. Die Beschwerdeführerin reichte am 20. September 2019 bei der Gemeinde Pieterlen ein Baugesuch ein für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf Parzelle Pieterlen Grundbuchblatt Nr. Z.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2 (W2). Das Vorhaben umfasste den Ersatz der bestehenden Antennenkörper durch Typen der neuen Generation sowie eine damit verbundene Erhöhung der Sendeleistung um rund 20 Prozent verglichen mit der bewilligten Mobilfunkanlage gemäss Standortdatenblatt vom 24. September 2001 (Revision 1.19). An der Grundkonstruktion des Antennenmasts ändert sich nichts.