Der OIK I hat die Prüfung sorgfältig vorgenommen und die Beurteilung ist das Resultat einer umfassenden Abwägung. Diese Fachmeinung reichte der BVD aus, um sich ein genügendes Bild der Situation vor Ort zu machen. Auch die Einschätzung der Gemeinde sowie des Regierungsstatthalteramts, die die örtlichen Verhältnisse gut kennen, sind der Auffassung, die Erstellung eines Neubaus mit sechs Wohnungen lasse sich mit der Verkehrssicherheit vereinbaren. Ein zusätzliches verkehrstechnisches Gutachten war dementsprechend nicht erforderlich, eben so wenig die Durchführung eines Augenscheins. In antizipierter Beweiswürdigung sind die entsprechenden Beweisanträge abzuweisen.